technikservice-nrw
Sachverständiger für Trinkwasserproben gemäß Trinkwasserverordnung zertifizierter Probenehmer

Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung

Durch die Änderung der rechtlichen Pflichten von Betreibern, Eigentümern, Vermietern und Arbeitgebern ist es zur  Vermeidung von Rechtsansprüchen wegen Erkrankungen durch Kontamination mit mikrobiologisch oder chemisch nicht einwandfreiem Trinkwasser zwingend notwendig dieses nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zyklisch auf verschiedene Parameter zu Untersuchen.

Kern der Untersuchungen im Bereich der Warmwassererzeugung ist der eventuelle Nachweis von Legionellen. 

Im Kaltwasser werden die Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C sowie das Vorhandensein von koliformen Keimen und Escherichia Coli untersucht. 

Für sämtliche positiven mikrobiologischen Befunde sind Grenz-, bzw Maßnahmengrenzwerte in der Trinkwasserverordnung sowie in der UBA-Empfehlung festgelegt.

Im Zuge der Probennahme wird ebenfalls zyklisch die Gefährdungsanalyse kontrolliert.